Schutz durch Technik: Die Einbruchmeldeanlage (EMA)

Sicherheit auf Knopfdruck – Mit EMA immer ein Schritt voraus!

Was versteht man unter einer Einbruchmeldeanlage?

Eine Einbruchmeldeanlage, oft mit EMA abgekürzt, zählt gemeinsam mit Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Brandmeldeanlagen (BMA) zur Kategorie der Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Die EMA repräsentiert den elektronischen Bereich der Sicherheitsausstattung und spielt eine entscheidende Rolle im Schutz vor Einbrüchen. Technisch gesehen gibt es bei EMAs drei Hauptansätze: die Nutzung von Gleichstromtechnik, die Bus-Technologie und Funkverbindungen. Für eine wirksame Absicherung ist es essentiell, dass die Planung, Installation von Sensoren wie Bewegungsdetektoren und die Konfiguration der zentralen Steuereinheit, bekannt als Einbruchmeldezentrale (EMZ), von Fachleuten mit entsprechender Expertise vorgenommen werden.

Wie sind Einbruchmeldeanlagen kategorisiert?

Die Klassifikation von Einbruchmeldeanlagen richtet sich nach den Vorgaben der DIN VDE 0833-3. Hierbei spielt die Widerstandsfähigkeit der Anlage gegen Manipulationsversuche eine zentrale Rolle für ihre Einstufung. Die Effektivität im Schutz vor Einbrüchen hängt primär von der Art der eingesetzten Sensoren ab, die von Bewegungssensoren bis zu Glasbruchdetektoren reichen können. Sobald die Sensoren Abweichungen von voreingestellten Normwerten feststellen, sendet die Einbruchmeldeanlage ein Alarmsignal. Dieses Signal wird von der zentralen Steuereinheit entweder an eine vorher festgelegte Telefonnummer, die Polizei oder einen speziellen Serviceanbieter weitergegeben. Bei der Konzeption der Anlage ist es ratsam, nur Komponenten zu wählen, die eine Zertifizierung von der VdS Schadenverhütung GmbH besitzen. Zudem sollte die Installation von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eine sorgfältige Kalibrierung der Sensoren ist essenziell, da hiervon die Fähigkeit abhängt, Einbruchsversuche frühzeitig zu identifizieren. Eine unsachgemäße Anbringung, insbesondere von Bewegungssensoren, kann das Risiko von Irrtumsalarmen erhöhen. Daher ist es wichtig, die sogenannte Zwangsläufigkeit sicherzustellen, um ungewollte Alarme zu vermeiden.

Welche Absichten stehen hinter einer Einbruchmeldeanlage?

Einbruchmeldeanlagen, oft einfach als EMA bezeichnet, sind spezielle Systeme innerhalb der Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und haben das primäre Ziel, vor unerwünschten Eindringlingen zu schützen. Im Unterschied dazu sind Überfallmeldeanlagen (ÜMA) darauf ausgelegt, rasch bei Überfällen zu alarmieren. Es gibt moderne Systeme, die Funktionen von beiden – sowohl Einbruchs- als auch Überfallmeldungen – in einem Gerät vereinen. Das Aktivieren oder Deaktivieren der EMA kann durch Eingabe eines Passcodes am Terminal erfolgen. Weitere Aktivierungsmethoden schließen Chipkarten, Transponder, biometrische Lösungen wie Fingerabdrücke oder mobile Anwendungen auf Smartphones mit ein.

Welche Sensoren und Verknüpfungsoptionen gibt es?

In Gefahrenmeldeanlagen, die sowohl als Einbruchsschutz (EMA) als auch zur Überfallabsicherung (ÜMA) dienen, unterscheidet man zwischen automatischen und manuellen Sensoren. Zu den manuellen Sensoren zählen etwa Notauslöser oder Panikschalter. Die Auswahl der automatischen Sensoren ist deutlich vielseitiger und beinhaltet:

  • Infrarot-Bewegungssensoren
  • Akustische Glasbruchdetektoren
  • Infrarot-Lichtbarrieren
  • Sicherheitstapeten
  • Tür- und Fensterkontakte

 

Bei einer ausgelösten Alarmsituation können unterschiedliche Signalarten genutzt werden, wie optische Anzeigen durch Blitzlampen, akustische Warnungen durch Sirenen oder eine Kombination beider. Es gibt zudem die Möglichkeit eines stillen Alarms, insbesondere bei Überfällen. Für eine effiziente Reaktion auf einen Alarm, vor allem bei einer externen Meldung, ist es ratsam, die Einbruchmeldeanlage mit einer Notrufzentrale zu verbinden. Durch solch eine Fernüberwachung wird bei Alarmaktivierung direkt eine Prüfung des Vorfalls initiiert, wodurch unnötige Polizeieinsätze aufgrund von Fehlalarmen vermieden werden. Zusätzliche physische Sicherheitsmaßnahmen werden von Sicherheitsexperten dringend angeraten.

Darüber hinaus kann die Einbruchmeldeanlage (EMA) problemlos mit weiteren Sicherheitssystemen, wie Brandmeldern, Überfallabsicherung (ÜMA), biometrischen Zugangssystemen oder Videoüberwachungssystemen (mit oder ohne Speicherung), vernetzt werden. Ein Schutz gegen Manipulationen oder Sabotageakte ist bei vielen modernen Einbruchmeldeanlagen bereits standardmäßig enthalten.

Welche Arten der Überwachung nutzen Einbruchmeldeanlagen?

Einbruchmeldeanlagen setzen verschiedene Überwachungsmethoden ein. Die sogenannte Fallenüberwachung zielt darauf ab, Täter in bestimmten Zonen eines Gebäudes mithilfe von Sensoren aufzuspüren. Diese Methode sichert nicht jeden Bereich lückenlos ab, sondern konzentriert sich auf Orte, die bei einem Einbruch häufig frequentiert werden. Im Gegensatz dazu fokussiert die Außenhautüberwachung auf die äußere Schutzschicht des Gebäudes und hat das Ziel, Einbruchsversuche bereits im Ansatz zu erkennen. In der Regel werden hierbei Fenster und Türen gemäß den VdS-Richtlinien gegen gewaltsames Eindringen geschützt. Bei Objekten mit besonderen Sicherheitsanforderungen können zusätzlich Wände, Decken und Böden durch Einbruchmeldeanlagen gegen gewaltsames Durchbrechen abgesichert werden.

Seit 2015 unterstützt der Staat den Einbau solcher Sicherheitssysteme für Privathaushalte finanziell über die KfW. Mehr dazu finden Sie unter: Einbruchschutz durch KfW-Förderung.

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